https://www.hebertsfelden.de/wp-content/uploads/2025/01/Informationsblatt.pdf
Jetzt für den Bürgerenergiepreis Niederbayern 2025 bewerben – 10.000 Euro Preisgeld
für die Preisträger
Wer sich für die Energiezukunft vor Ort stark macht, wird belohnt. Seit 13 Jahren rufen die
Bayernwerk Netz GmbH und die Regierung von Niederbayern zur Teilnahme am
Bürgerenergiepreis auf. „Wir zeichnen Menschen aus, die sich mit viel Engagement um Klima
und Umwelt kümmern. Wir suchen Vorbilder die eindrucksvoll vermitteln, dass jeder Einzelne
vor Ort seinen Beitrag zum Gelingen der Energiewende leisten kann“, so Markus Leczycki, der
beim Bayernwerk die Partnerschaften mit den bayerischen Kommunen verantwortet. „Der
Bürgerenergiepreis startet in die nächste Runde, bei der auch die Regierung von Niederbayern
wieder Kooperationspartner ist. Und insgesamt 10.000 Euro Preisgeld warten auf
Energieheldinnen und Energiehelden aus Niederbayern.“
Auszeichnung für alle Generationen
Bewerben können sich Privatpersonen, Vereine, Institutionen, Schulen und Kindergärten. Die
Bandbreite an möglichen Engagements ist groß. Das kann in Form von Maßnahmen rund um
Energie sein. Das können ebenso Projekte oder Aktionstage rund um Müll- oder
Plastikvermeidung oder ein sinnvoller Umgang mit Lebensmitteln sein.
Hier geht es zur Bewerbung
Die Teilnahmebedingungen, die Online-Bewerbung und Videos der Siegerprojekte aus den
Vorjahren sind im Internet unter www.bayernwerk.de/buergerenergiepreis zu finden.
Bewerben Sie sich für diesen Preis und zeigen Sie allen, mit welchen Maßnahmen Sie die
Energiezukunft vorantreiben. Alle Bewerbungen, die bis zum 25. März 2025 hochgeladen
werden, nehmen in dieser Bewerbungsrunde teil. Später eingehende Bewerbungen werden im
Folgejahr berücksichtigt.
Die Preisträger werden durch eine Fachjury benannt, die auch die Höhe des Preisgeldes festlegt.
Fragen zum Bewerbungsverfahren beantwortet die Projektverantwortliche des Bayernwerks,
Annette Vogel, Telefon 09 21-2 85-20 82, annette.vogel@bayernwerk.de
Das Regionalmanagement des Landratsamtes Rottal-Inn stellt den Bürgerinnen und Bürgern folgende Infoseiten zur Verfügung:
Am 05.12.2024 findet der Beratungstermin des Bezirks Niederbayern als Leistungsträger der Hilfe zur Pflege nach SGB XII im Landratsamt Rottal-Inn, Gebäude 5, Besprechungsraum im 1. Stock, 84347 Pfarrkirchen statt. Die Vorort-Termine können, wie telefonische Gesprächstermine im Übrigen auch, über die Terminvergabe-Hotline des Bezirks unter 0871 97512-111 (erreichbar zwischen 8:30 Uhr und 12:30 Uhr) vereinbart werden. Ebenso gibt es auf der Homepage die Möglichkeit online einen Termin zu vereinbaren – https://forms.bezirk-niederbayern.de/frontend-server/form/provide/304/?art=persoenlich
Bei der Beratungsstelle des Bezirks Niederbayern erfahren Sie, welche Sozialhilfeleistungen im Rahmen der ambulanten Hilfe zur Pflege (Pflege zu Hause oder in alternativen Wohnformen) oder der stationären Hilfe zur Pflege (Pflege im Heim) zustehen. Bei dieser individuellen und vertraulichen „Erstberatung“ werden insbesondere Informationen zu folgenden Themen gegeben: Antrags- und Verwaltungsverfahren, sozialhilferechtliche Bedürftigkeit, Einsatz und Verwertung von Einkommen und Vermögen, Schenkungsrückforderungsansprüche, Elternunterhalt, etc. Gerade wenn sich in Familien die Pflegesituation so entwickelt, dass eine Heimunterbringung erforderlich wird, stellen sich oft Fragen nach der Berücksichtigung von Übergabeverträgen und möglichen Ansprüchen hieraus oder auch inwieweit Kinder oder auch Enkelkinder überprüft und ggfs. auch herangezogen werden für die Heimkosten. Auch diese Fragen können hier an den Bezirk vertraulich gestellt werden.
Hier finden Sie zusammengefasst die Leistungen, die die Beratungsstelle anbietet, den Kontakt und die Online-Terminvereinbarung: https://www.bezirk-niederbayern.de/sozialhilfeberatung-hzp/
Unter https://www.bezirk-niederbayern.de/soziales/publikationen-soziales/ finden Sie die Broschüren Hilfe in Alten- und Pflegeheimen/Hilfe zur ambulanten Pflege.
Fragen zum Angebot der Beratung bitte direkt an den Bezirk.