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Informationen zu Ausweisen und Ausweisdokumenten

Personalausweis

Allgemeines

Seit 1. November 2010 hat der neue Personalausweis im Scheckkartenformat den bisherigen Personalausweis ablöst. Wesentliche Neuerung ist neben der Aufnahme biometrischer Merkmale und der freiwilligen Speicherung der Fingerabdrücke die Einführung des elektronischen Identitätsnachweises, der sog. eID-Funktion bzw. Online-Ausweisfunktion. Zudem ist der neue Personalausweis für die Nutzung einer Signatur- und Unterschriftsfunktion vorbereitet.Die Nutzung der Online-Ausweisfunktion ist nicht verpflichtend. Auf Wunsch kann diese Funktion von der Passbehörde ein- bzw. ausgeschalten werden. Personalausweise werden von der Bundesdruckerei in Berlin erstellt. Dies dauert in der Regel zwischen 2 und 3 Wochen. In dringenden Fällen kann zusätzlich ein vorläufiger Personalausweis ausgestellt werden.

Gültigkeit

Der Personalausweis ist unterschiedlich lange gültig; eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer ist nicht möglich:

  • vor Vollendung des 24. Lebensjahres: 6 Jahre
  • ab Vollendung des 24. Lebensjahres: 10 Jahre
  • vorläufiger Personalausweis: 3 Monate

Es können nur noch neue Personalausweise beantragt werden. Alle alten Personalausweise behalten ihre Gültigkeit bis zum Ablaufdatum. Ein vorzeitiger Umtausch des alten Personalausweises ist aber jederzeit möglich.

Kosten des neuen Personalausweises

  • Antragsteller ab 24 Jahren: 37,00 EUR
  • Antragsteller unter 24 Jahren: 22,80 EUR
  • Vorläufiger Personalausweis: 10,00 EUR

 erforderliche Unterlagen

Siehe „erforderliche Unterlagen“ beim Reisepass

 Weitere Informationen rund um den neuen Personalausweis erhalten Sie beim Passamt unserer Gemeinde bzw. unter ↑ www.personalausweisportal.de

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Reisepass

Allgemeines

Seit November 2005 gibt es in Deutschland  den neun elektronische Pass („ePass“).  Neben den üblichen Passdaten und dem Lichtbild sind seit 2007 zusätzlich zwei Fingerabdrücke im Chip gespeichert. Alle vorher ausgestellten Reisepässe behalten weiterhin ihre Gültigkeit. Der Antrag auf Neuausstellung kann nur persönlich erfolgen. Die Herstellungszeit (von Antragstellung bis Aushändigung) beträgt in der Regel 3 bis 4 Wochen. In Eilfällen besteht die Möglichkeit einen Pass im Expressverfahren bzw. einen vorläufigen Reisepass zu erhalten. Über Einreisebestimmungen ihres Reiselandes informiert das Auswärtige Amt (Internetseite: ↑ www.auswaertigesamt.de/Reise&Sicherheit/Reiseinformationen oder die jeweilige Auslandsvertretung in Deutschland).

Kindereinträge im Reisepass der Eltern

Aufgrund europäischer Vorgaben ergibt sich eine wichtige Änderung: ab dem 26.06.2012 sind Kindereinträge im Reisepass der Eltern ungültig und berechtigen das Kind nicht mehr zum Grenzübertritt. Somit müssen ab diesem Tag alle Kinder (ab Geburt) bei Reisen ins Ausland über ein eigenes Reisedokument verfügen.

Gültigkeit

Die Gültigkeitsdauer des Passes ist vom Alter des Antragstellers abhängig, wobei eine Verlängerung der Gültigkeit nicht möglich ist:

  • vor Vollendung des 24. Lebensjahres: 6 Jahre
  • ab Vollendung des 24. Lebensjahres: 10 Jahre
  • vorläufiger Reisepass: 1 Jahr

Kosten

  • ab Vollendung des 24. Lebensjahres: 60,00 EUR
  • Antragsteller unter 24 Jahren: 37,50 EUR
  • vorläufiger Reisepass: 26,00 EUR
  • Änderung eines Passes/vorläufigen Passes: 6,00 EUR
  • Zuschlag zum Reisepass für einen Express-Pass: 32,00 EUR

 erforderliche Unterlagen

  • aktuelles biometrisches Lichtbild
  • Ausweisdokument (z. B. Pass, Personalausweis)
  • bei Erstausstellung (dazu zählen auch Neuzuzüge) in der Regel Geburtsurkunde
  • bei Antragstellern unter 16 Jahren: schriftliche Einverständniserklärung beider Erziehungsberechtigter oder der Sorgerechtsnachweis bei nur einem Erziehungsberechtigten

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Kinderreisepass

Allgemeines

Den Kinderreisepass können sie bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres ihres Kindes beantragen. Er ist sechs Jahre gültig, längstens jedoch bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres. Verlängert werden kann nur ein Kinderreisepass, dessen Gültigkeitsdauer noch nicht abgelaufen ist. Dabei ist er mit einem aktuellen Lichtbild zu versehen. Ausgegebene „Kinderausweise“ bzw. „alte Kinderreisepässe“ mit Gültigkeit bis zum 16. Lebensjahr verlieren ihre Gültigkeit nicht, werden jedoch nicht mehr verlängert. Im Übrigen können das Lichtbild sowie die Eintragungen zu Größe und Augenfarbe jederzeit aktualisiert werden. Eine Eintragung des Kindes in den Pass der Eltern ist seit 01.11.2007 nicht mehr möglich bzw. falls vorhanden seit 26.06.2012 ungültig. Somit ist für jedes Kind bei Auslandsreisen ein eigenes Reisedokument wie z. B. Kinderreisepass oder Personalausweis erforderlich. Informationen über die Anerkennung von Kinderreisepässen bzw. Kinderausweisen erhalten sie über die jeweilige Auslandsvertretung sowie auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes: ↑ www.auswaertigesamt.de /Reise&Sicherheit/Reiseinformationen.

Kosten

  • Neuausstellung eines Kinderreisepasses 13,00 EUR
  • Verlängerung eines Kinderreisepasses 6,00 EUR
  • Änderung (z.B. Aktualisierung e. Lichtbildes) 6,00 EUR

erforderliche Unterlagen

  • soweit vorhanden: alter Kinderreisepass oder Kinderausweis
  • bei Erstausstellung in der Regel Geburtsurkunde
  • Unterschrift beider Elternteile bzw. der/des Sorgeberechtigten
  • Unterschrift des Kindes (ab dem 10. Lebensjahr unbedingt erforderlich)
  • aktuelles biometrisches Lichtbild

Nähere Informationen zum biometrischen Lichtbild erhalten Sie bei der Passbehörde bzw. auf der Internet-Seite der Bundesdruckerei: ↑ www.bundesdruckerei.de (Service/Bürgerservice/Fotomustertafel).

Alternativen für den Kinderreisepass:

  • Personalausweis
  • Reisepass (ePass)

zum Seitenanfang Weitere wissenswerte Informationen zu Ausweisdokumenten finden Sie unter:
↑ www.personalausweisportal.de/DE/Home/home_node.html