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Grund- und Mittelschule Hebertsfelden

Allgemeine Informationen über die Grund- und Mittelschule Hebertsfelden

Grund- und Mittelschule Hebertsfelden:
Klosterstraße 12
84332 Hebertsfelden
Telefon: (0 87 21) 21 62
↑ www.schule-hebertsfelden.de

Sachaufwandsträger:
Gemeinde Hebertsfelden
Bahnhofstraße 1
84332 Hebertsfelden
Telefon: (0 87 21) 9 63 60

Weiterführende Schulen:

Die Gemeinde Hebertsfelden liegt im Einzugsbereich der Realschulen und Gymnasien der Städte Eggenfelden und Pfarrkirchen sowie des Marktes Arnstorf.

Nähere Informationen bieten die Sekretariate der Grund- und Mittelschule Hebertsfelden, wie auch der Schulen in den genannten Orten.

                  Schule Hebertsfelden                                                Pausenhof der Schule Hebertsfelden

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Schulsprengel/Gastschulbesuch

Der Sprengel der Grundschule Hebertsfelden (Jahrgangsstufen 1 bis 4) umfasst etwa zwei Drittel des Gemeindegebietes. Der nördliche Gemeindebereich ist zu verschiedenen Grundschulsprengeln hin aufgegliedert, nämlich zu den Grundschulen Schönau und Malgersdorf.
Für den Fall, dass Eltern den Wunsch haben, ihr Kind eine andere Schule als die Sprengelschule besuchen zu lassen, ist die Genehmigung dazu zwingend über ein Gastschulverfahren einzuholen.
Zuständig für Antragstellung, Bearbeitung und Genehmigung ist die Wohnsitzgemeinde.

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Schülerbeförderung

In Bayern ist gemäß der Verordnung über die Schülerbeförderung (SchBefV) geregelt, dass für die Jahrgangsstufen 1 bis 4 eine Schulwegstrecke von mindestens zwei Kilometern und ab der Jahrgangsstufe 5 eine Schulwegstrecke von mindestens drei Kilometern Voraussetzung für eine kostenfreie Beförderung ist, wenn die Zurücklegung des Schulwegs auf andere Weise nicht zumutbar ist.
Ausnahmen gelten bei dauernder Behinderung von Schülerinnen und Schülern, sowie bei besonders beschwerlichen und gefährlichen Schulwegen.
Ab Jahrgangsstufe 11 gelten beim Besuch weiterführender Schulen und Berufsschulen zusätzliche Bedingungen.
Beim Besuch von Grund-, Haupt- und Mittelschulen sind für die Beförderung in der Regel die Gemeinden zuständig, in denen die besuchte Schule liegt. Die Gemeindeverwaltungen und die jeweiligen Schulen können über die Schülerbeförderung Auskunft geben. Informationen zur Beförderung von Schülerinnen und Schülern weiterführender Schulen und Berufsschulen sind bei den besuchten Schulen und im Landratsamt zu erhalten.

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