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Neue Informationen aus der Gemeinde Hebertsfelden

Tagesordnung zur Gemeinderatssitzung am Dienstag, den 14. Januar 2025 um 19.30 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses – öffentlicher Teil

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1. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 10. Dezember 2024

2. Bekanntgabe der in nicht öffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse

3. Bauanträge, Bauvoranfragen
3.1 Saunaanbau an best. Garage, Rottstraße 6
3.2 Ersatzbau eines Wohnhauses eines Anwesens, Feichten 1
3.3 Neubau eines Einfamilienhauses mit Garagen, Klosterstraße 23a

4. Verordnung der Gemeinde Hebertsfelden über die Freigabe von Sonn- und Feiertagen und Werktagen mit verlängerten Öffnungszeiten aus Anlass von Märkten, Messen und ähnlichen Veranstaltungen im Jahr 2025

5. Örtliche Rechnungsprüfung für das Haushaltsjahr 2023
5.1 Bericht der örtlichen Rechnungsprüfung für das Haushaltsjahr 2023
5.2 Genehmigung der Ausgaben-Haushaltsüberschreitungen 2023
5.3 Feststellung der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2023
5.4 Entlastung der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2023

6. Info, Wünsche, Anträge

 

Im Anschluss daran findet eine nichtöffentliche Sitzung statt.

 

Bürgerinfos des Landratsamtes Rottal-Inn

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Das Regionalmanagement des Landratsamtes Rottal-Inn stellt den Bürgerinnen und Bürgern folgende Infoseiten zur Verfügung:

 

Vorortberatung des Bezirks Niederbayern am 05.12.2024 – Hilfe zur Pflege

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Am 05.12.2024  findet der Beratungstermin des Bezirks Niederbayern als Leistungsträger der Hilfe zur Pflege nach SGB XII im Landratsamt Rottal-Inn, Gebäude 5, Besprechungsraum im 1. Stock, 84347 Pfarrkirchen statt. Die Vorort-Termine können, wie telefonische Gesprächstermine im Übrigen auch, über die Terminvergabe-Hotline des Bezirks unter 0871 97512-111 (erreichbar zwischen 8:30 Uhr und 12:30 Uhr) vereinbart werden. Ebenso gibt es auf der Homepage die Möglichkeit online einen Termin zu vereinbaren – https://forms.bezirk-niederbayern.de/frontend-server/form/provide/304/?art=persoenlich

Bei der Beratungsstelle des Bezirks Niederbayern erfahren Sie, welche Sozialhilfeleistungen im Rahmen der ambulanten Hilfe zur Pflege (Pflege zu Hause oder in alternativen Wohnformen) oder der stationären Hilfe zur Pflege (Pflege im Heim) zustehen. Bei dieser individuellen und vertraulichen „Erstberatung“ werden insbesondere Informationen zu folgenden Themen gegeben: Antrags- und Verwaltungsverfahren, sozialhilferechtliche Bedürftigkeit, Einsatz und Verwertung von Einkommen und Vermögen, Schenkungsrückforderungsansprüche, Elternunterhalt, etc. Gerade wenn sich in Familien die Pflegesituation so entwickelt, dass eine Heimunterbringung erforderlich wird, stellen sich oft Fragen nach der Berücksichtigung von Übergabeverträgen und möglichen Ansprüchen hieraus oder auch inwieweit Kinder oder auch Enkelkinder überprüft und ggfs. auch herangezogen werden für die Heimkosten. Auch diese Fragen können hier an den Bezirk vertraulich gestellt werden.

Hier finden Sie zusammengefasst die Leistungen, die die Beratungsstelle anbietet, den Kontakt und die Online-Terminvereinbarung: https://www.bezirk-niederbayern.de/sozialhilfeberatung-hzp/

Unter https://www.bezirk-niederbayern.de/soziales/publikationen-soziales/ finden Sie die Broschüren Hilfe in Alten- und Pflegeheimen/Hilfe zur ambulanten Pflege.

Fragen zum Angebot der Beratung bitte direkt an den Bezirk.