Das Rathaus der Gemeinde Hebertsfelden bleibt am Freitag, den 27.12.2024, den ganzen Tag geschlossen.
Das Rathaus der Gemeinde Hebertsfelden bleibt am Freitag, den 27.12.2024, den ganzen Tag geschlossen.
1. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 12. November 2024
2. Bauanträge, Bauvoranfragen
2.1 Wiederaufbau des Kochhofs (Ersatzbauten), Mühlweideweg 1
2.2 Umbau eines denkmalgeschützten Wohnhauses mit Anbau, Schildmannsberg 5
2.3 Errichtung eines Carports, Gnadenöd 4
2.4 Anbau einer Außentreppe sowie eines Schlaf- und Badezimmers an das bestehende Wohnhaus, Kleinwies 1
2.5 Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage, Kirchenplatz 6
2.6 Anbau an eine bestehende Lagerhalle, Kreuzweg 26
2.7 Erweiterung und Umbau einer bestehenden Werkstatt, Kreuzweg 1
3. Festsetzung der Gebühren für die Wasserversorgung für den Zeitraum 2025-2027
4. Neuerlass der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung
5. Festsetzung der Gebühren für die Entwässerungseinrichtung für den Zeitraum 2025-2027
6. Neuerlass der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung
7. Festsetzung der Friedhofsgebühren für den Zeitraum 2025 bis 2027
8. Info, Wünsche, Anträge
Im Anschluss daran findet eine nichtöffentliche Sitzung statt.
Am 05.12.2024 findet der Beratungstermin des Bezirks Niederbayern als Leistungsträger der Hilfe zur Pflege nach SGB XII im Landratsamt Rottal-Inn, Gebäude 5, Besprechungsraum im 1. Stock, 84347 Pfarrkirchen statt. Die Vorort-Termine können, wie telefonische Gesprächstermine im Übrigen auch, über die Terminvergabe-Hotline des Bezirks unter 0871 97512-111 (erreichbar zwischen 8:30 Uhr und 12:30 Uhr) vereinbart werden. Ebenso gibt es auf der Homepage die Möglichkeit online einen Termin zu vereinbaren – https://forms.bezirk-niederbayern.de/frontend-server/form/provide/304/?art=persoenlich
Bei der Beratungsstelle des Bezirks Niederbayern erfahren Sie, welche Sozialhilfeleistungen im Rahmen der ambulanten Hilfe zur Pflege (Pflege zu Hause oder in alternativen Wohnformen) oder der stationären Hilfe zur Pflege (Pflege im Heim) zustehen. Bei dieser individuellen und vertraulichen „Erstberatung“ werden insbesondere Informationen zu folgenden Themen gegeben: Antrags- und Verwaltungsverfahren, sozialhilferechtliche Bedürftigkeit, Einsatz und Verwertung von Einkommen und Vermögen, Schenkungsrückforderungsansprüche, Elternunterhalt, etc. Gerade wenn sich in Familien die Pflegesituation so entwickelt, dass eine Heimunterbringung erforderlich wird, stellen sich oft Fragen nach der Berücksichtigung von Übergabeverträgen und möglichen Ansprüchen hieraus oder auch inwieweit Kinder oder auch Enkelkinder überprüft und ggfs. auch herangezogen werden für die Heimkosten. Auch diese Fragen können hier an den Bezirk vertraulich gestellt werden.
Hier finden Sie zusammengefasst die Leistungen, die die Beratungsstelle anbietet, den Kontakt und die Online-Terminvereinbarung: https://www.bezirk-niederbayern.de/sozialhilfeberatung-hzp/
Unter https://www.bezirk-niederbayern.de/soziales/publikationen-soziales/ finden Sie die Broschüren Hilfe in Alten- und Pflegeheimen/Hilfe zur ambulanten Pflege.
Fragen zum Angebot der Beratung bitte direkt an den Bezirk.