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Geschichtlicher Überblick

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Die heutige Gemeinde Hebertsfelden setzt sich in Auswirkung der Gemeindegebietsreform von 1972 und 1978 aus den drei Altgemeinden Hebertsfelden, Linden und Unterhausbach sowie Teilen der früheren Gemeinden Langeneck, Lohbruck, Gern II und Peterskirchen zusammen.

 

Gleich vorweg sei die Feststellung erlaubt, dass mit dieser Gebietsverbindung sich weitestgehend die Dörfer, Weiler und Einöden zusammengetan haben, die seit mehr als einem halben Jahrtausend in einer engen Beziehung zueinander gestanden waren, auch wenn deren Bewohner zwischenzeitlich über viele Generationen hin in getrennten Verwaltungseinheiten gelebt hatten.

 

Diese noch recht junge neue Gemeinde trägt den Namen Hebertsfelden. Und dieses Hebertsfelden ist nach derzeitigem Wissen der älteste urkundlich erwähnte Ort im Gemeindebereich: 

1073 wird ein Ortsadeliger mit dem Namen Adalprecht de Heriboldesuelden erstmals urkundlich genannt. 

 

Das Geschlecht derer „de Heriboldesuelden“ wird von Historikern der Schicht der sogenannten Edelfreien zugerechnet, die in diesem Raum als alteingewurzelte und vermögenden gesellschaftliche Gruppe galten. Der Name Heriboldesuelden wird ausgelegt als Heribold zu/bei den Feldern. 

 

Aus dieser Namenszusammensetzung leiten Historiker zudem ab, dass Hebertsfelden neben Massing und Amelgering (indirekt und somit nicht stichhaltig) als älteste bajuwarische Niederlassung im oberen Rottal zu sehen ist.

Außer der urkundlichen Nennung im 11. Jahrhundert ist keine Generationenfolge nachgewiesen. Hebertsfelden hat in den folgenden Jahrhunderten nicht den Zuwachs an Bedeutung erfahren wie der Nachbarort Eggenfelden, dem ähnliche geschichtliche Wurzeln zugeschrieben werden.

 

Zwischen 1220 und 1240 hatte das Hochstift Passau Besitz in Hebertsfelden und Rottenstuben.

 

Mit der Organisation der herzoglichen Land- und Pflegegerichte in Obmannschaften seit 1464 wird Hebertsfelden Sitz zweier Obmannschaften: Hebertsfelden I im Amt Eggenfelden und Hebertsfelden II im Amt Mornthal.

 

Ebenfalls zum Amt Mornthal gehörte die nördlich davon gelegene Obmannschaft Niedernkirchen.

 

Die Obmannschaften waren auf ein Dekret von Herzog Ludwig dem Reichen von Bayern-Landshut hin zunächst zum Zwecke des ländlichen Gebietsschutzes gebildet worden. Sie erlangten dann auch Bedeutung zur Steuereinhebung und für sogenannte Scharwerkzwecke (Hand- und Spanndienste). 

 

Als unterste Verwaltungsebene hatten die Obmannschaften Bestand bis Anfang des 19. Jahrhunderts. Sie waren den schon erwähnten Ämtern, die Gerichtsbefugnisse besaßen, zugeordnet.

 

Die Ämter Eggenfelden und Mornthal gehörten mit den Ämtern Massing und dem später gebildeten Amt Wurmannsquick zum Gericht Eggenfelden. Das Gericht Eggenfelden war 1440 durch die Aufteilung des Rottgerichts Pfarrkirchen entstanden. Dieses Gericht bei der Rott wiederum war eine Schöpfung des niederbayerischen Herzogs Heinrich XIII. gewesen, der in den Jahren 1260 – 1272 den Zusammenbruch der Pfalzgrafschaft (Kraiburg)-Ortenburg machtpolitisch im eigenen Interesse konsequent genutzt hatte. 

 

Aus Hebertsfeldener Sicht bemerkenswert ist die Existenz des Amtes Mornthal. Dieses hatte im Gegensatz zu den Ämtern Eggenfelden, Massing und Wurmannsquick keine Rechte zur Abhaltung von Märkten. Diese Rechte, so wird geschlossen, reichen in die Ortenburger Zeit zurück. Die Einöde Mornthal dürfte eine gewisse Bedeutung somit erst in der wittelsbachisch-herzoglichen Neustrukturierung auf Grund seiner gutmäßigen Größe erlangt haben.

 

Neben und auch schon vor den Obmannschaften gab es über viele Jahrhunderte hinweg im heutigen Gemeindegebiet Sitze und Hofmarken, die meist auch niedere Gerichtsbarkeiten besaßen: Rottenstuben, Ponhardsberg, Gaßlsberg, Krapfenberg und Hausbach. Die beiden letztgenannten hatten die Gerichtsbarkeit als Patrimonialgerichte bis 1848 inne. Zahlreiche Anwesen im heutigen Gemeindebereich unterstanden der Hofmark Gern, einzelne weitere auch anderen auswärtigen Sitzen.

 

In Bezug auf den heutigen nördlichen Gemeindebereich verdient Hausbach besondere Beachtung:

Der Ortsname Hausbach erscheint erstmals 1436 in einer Besitzurkunde eines Ortolf Tattenbach. Ein Zweig dieses alten aus dem gleichnamigen Ort Tattenbach bei Birnbach stammenden Adelsgeschlechts nannte sich seit dem 15. Jahrhundert nach unserem Hausbach, das von seinen Anfängen her immer als Sedel oder Hofmarkssitz bezeichnet wird. Für 1597 ist der Umfang des Sitzes Unterhausbach mit einem ganzen Sedelhof und mehreren Huben in nächster Umgebung bezeugt. 1808/10 bildete die königlich-bayerische Verwaltungsneuordnung aus den Gütern des Hofmarkssitzes Unterhausbach, aus den Orten der bisherigen Obmannschaft Niedernkirchen und aus dem westlichen Bereich der alten Obmannschaft Schönau zunächst den Steuerdistrikt Unterhausbach. 

 

Dieser umfasste 35 Einzelsiedlungen, darunter 4 kleine Dörfer (Holzhamm mit 6 Anwesen, Niedernkirchen mit 5, Oberhausbach mit 11 und Unterhausbach mit 10 Anwesen) und 6 Weiler (je 2 bis 3 Gehöfte). Alle übrigen Siedlungen waren (und sind meist auch heute noch) Einödhöfe. Dieser Steuerdistrikt war Grundlage der zwischen 1818 und 1823 neuformierten Ruralgemeinde gleichen Namens. Interessant ist die Tatsache, dass als Hauptsitz der neuen Gemeinde Unterhausbach im Landgericht Eggenfelden nicht der Ort des Filialkirchensprengels Niederkirchen gewählt wurde, sondern eben der Sitz des 1821 bestätigten Patrimonialgerichts Hausbach, das übrigens im gleichen Jahr von den Tattenbachs durch Erbschaft an die Grafen Arco überging, aber schon 1848 mit der Aufhebung der Patrimonialgerichtsbarkeit endgültig in die Zuständigkeit der politischen Gemeinde kam.

 

Linden zählt zu den verhältnismäßig jungen Siedlungen im Streusiedelland an der Rott. Im Rahmen der Verwaltungsorganisation des 1806 entstandenen Königreichs Bayern bildete man 1808-10 im Landgericht Eggenfelden zunächst einen Steuerdistrikt Linden, der sich aus allen Orten der bisherigen Obmannschaft Hebertsfelden II (außer Ober- und Unterlehen) und aus weiteren 11 Orten der benachbarten Obmannschaft Niedernkirchen zusammensetzte. Einzelne Höfe aus anliegenden adeligen Hofmarken kamen hinzu, so Ferlin (entstanden aus Fern-Linden) und Nußbaum aus der Hofmark Hirschhorn, Schieghub aus der Hofmark Taufkirchen, Mehring und Kuglmehring vom Hofmarksitz Krapfenberg. Eine Neusiedlung des 19. Jahrhunderts sind die Häuser am Bahnhof Hebertsfelden, der seit der Eröffnung der Rottal-Bahn Neumarkt-Pocking am 1. September 1879 besteht. Südgrenze dieses Steuerdiskrikts wie auch der nachmaligen, nunmehr aufgelösten Gemeinde Linden war die Rott.

 

Die Gemeindebildung von 1818/23 im Rahmen der Verwaltungsneuordnung des Königreichs Bayern formierte aus dem Steuerdistrikt Hebertsfelden eine aus 25 Orten zusammengesetzte landgerichtliche Gemeinde: aus 15 Orten der früheren Obmannschaft Hebertsfelden II und weiteren 10 Orten, die bis dahin umliegenden Hofmarken eingegliedert waren (Hofmarken Gern, Grasensee und Haiming sowie Hofmarkssitz Gaßlsberg). Eine Neusiedlung des 19. Jahrhunderts ist die Einöde Holzgrund.

 

Die Altgemeinden hatten 170 Jahre hindurch als unterste staatliche Ordnungseinheiten das verfassungsgemäß verbürgte Selbstverwaltungsrecht zu verwirklichen gestrebt.

Das Amt des Bürgermeisters hatten in den ganzen und mit Teilgebieten eingebrachten Gemeinden zuletzt bekleidet:

Gemeinde Hebertsfelden:Michael Henghuber
Gemeinde Linden:Lorenz Moser
Gemeinde Unterhausbach:Isidor Dirnberger
Gemeinde Gern II:Lorenz Schustereder
Gemeinde Peterskirchen:Jakob Hausmanninger
Gemeinde Langeneck:Otto Prinz
Gemeinde Lohbruck:Alois Maier

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