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Zutrittsbeschränkung Rathaus

Ab Montag, den 29.11.2021 ist der Zutritt zum Rathaus nur noch unter Einhaltung der 3-G-Regel (geimpft, genesen, getestet) zulässig.

Soweit möglich sollten Besuche auf das Notwendigste reduziert werden. Bevorzugt ist die telefonische Kommunikation,  E-Mail bzw. die  zur Verfügung stehenden Online-Dienste zu nutzen.

Nachzuweisen ist ein elektronischer oder schriftlicher Impf- bzw. Genesenenstatus bzw. ein negatives Ergebnis eines PCR-Tests (nicht älter als 48 Stunden) oder eines PoC-Antigentests (nicht älter als 24 Stunden).

 

 

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