Grundsteuer in Bayern - Anzeige von Änderungen

Meldung aus Linden

Die Grundsteuer-Bemessungsgrundlagen müssen stets aktuell sein. Daher sind Eigentümerinnen und Eigentümer verpflichtet, relevante Änderungen an ihrem Grundstück oder Gebäude dem Finanzamt mitzuteilen.

Der aktuelle Flyer „Grundsteuer in Bayern – Anzeige von Änderungen“ informiert darüber, welche Änderungen anzuzeigen sind und wie dies erfolgt. Dieser kann online eingesehen und weitergegeben werden.

Es wird empfohlen, sich regelmäßig – insbesondere zum Jahreswechsel – zu informieren und gegebenenfalls notwendige Änderungen rechtzeitig anzuzeigen.