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Förderung Kleinkläranlagen nur noch bis 31.12.2014

Für diejenigen, die bisher Ihrer Pflicht zur Sanierung ihrer Kleinkläranlage nicht nachgekommen sind,

erfolgt der Hinweis, dass eine Förderung nur noch möglich ist, wenn die dementsprechenden Anträge

bis zum 23.12.2014 bei der Gemeindeverwaltung eingereicht werden.

 

 

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